Allgemeine Auftragsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin (im Folgenden kurz als AG bezeichnet) und der Auftragnehmerin (im Folgenden kurz als AN bezeichnet). Die AN schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Die AG anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass die AG auf eigene AGB verweist.
1.2. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der AN, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
1.5. Die AN schließt Verträge grundsätzlich nur mit anderen Unternehmern. Sollten diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Konsumentenschutzbestimmungen (insbesondere des KSchG) widersprechen.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
2.1. Nach Erhalt der Anfrage durch die AG bietet die AN der AG ein kostenloses Beratungsgespräch an. Im Falle eines Lektorats und/oder Korrektorats übermittelt die AG das komplette Manuskript, sodass eine Einschätzung des tatsächlichen Aufwands gegeben werden kann.
2.2. Die AN erstellt ein unverbindliches schriftliches Angebot, das für die auf dem Angebot angegebene Dauer gültig ist. Der Vertrag kommt erst durch beidseitige Unterfertigung des schriftlichen Auftragsvertrages zustande. Angebote der AN sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge gesondert in Rechnung gestellt. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AN.
2.4. Der Auftragnehmerin steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5. Die AG nimmt zur Kenntnis, dass eine von der AN vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars jedenfalls als unverbindlich und keinesfalls als verbindlicher Kostenvoranschlag (i. S. d. § 5 Abs. 2 KSchG) anzusehen ist, weil das Ausmaß der AN zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich und vollständig im Voraus beurteilt werden kann.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise für die jeweilige Leistung bestimmen sich nach den Tarifen der AN. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (z.B. Ausgangstext, Umfang des Projekts, Anzahl der Interviews, etc.).
3.2. Die Preise der AN sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von der AG zu bezahlen.
3.3. Die AN ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse (Anzahlung, Teilzahlung) zu verlangen. Diese sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die AN berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diese AG ohne Rechtsfolgen für die AN so lange einzustellen, bis die AG ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die AN hat die AG umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
3.4. Die AN ist jederzeit berechtigt, Leistungen abzurechnen und Honorarnoten, insbesondere auch bei noch nicht abgeschlossenen Aufträgen/Projekten zu legen.
3.5. Ist die AG Unternehmerin, gilt eine ihr übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt schriftlich widersprochen wird.
3.6. Bei Erteilung eines Auftrages/Projektes durch mehrere AG haften diese der AN für alle daraus entstehenden Forderungen solidarisch.
3.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht der AG das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Werke ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
3.8. Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars durch die AG bleiben sämtliche von der AN erstellten Texte Eigentum der AN (Eigentumsvorbehalt). Bis zur Begleichung des offenen (Teil-)Betrages ist die AN nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
4. Erfüllung, Mitwirkungspflichten, Gefahrtragung
4.1. Erfüllungsort ist der Sitz der AN.
4.2. Der Einsatz von Subunternehmern durch die AN ist stets zulässig.
4.3. Die AG trifft eine Mitwirkungspflicht, um den Auftrag/das Projekt zu verwirklichen. Die AG ist insbesondere verpflichtet, sämtliche für den Auftrag/das Projekt erforderlichen Unterlagen und Informationen der AN zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass der Auftrag/das Projekt durch unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben durch die AG verzögert wird, ist die AG verpflichtet, die Kosten für den damit einhergehenden Mehraufwand zu zahlen. Die AG ist verpflichtet, während der vereinbarten Bearbeitungszeit für die AN telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Ist die AG für die AN nicht erreichbar, kann die AN die Weiterarbeit so lange einstellen, bis die AG wieder erreichbar ist. Von der AN zugesagte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Daraus entstehende Verzögerungen, die die AN nicht zu verantworten hat, berechtigen die AG nicht, vom Vertrag zurücktreten.
4.4. Die AG ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages/des Projektes zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Schutz-, Persönlichkeitsschutz-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen. Wird die AN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die AG die AN schad- und klaglos – die AG hat insbesondere sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der AN durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die AG verpflichtet sich, die AN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen zu unterstützen.
4.5. Kosten und das Risiko des Transportes trägt die AG. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle von der AN auf die AG über.
4.6. Die Lieferfristen und -termine sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an die AG. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die AG wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
4.7. Die mit der Übermittlung der von der AG beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren, trägt die AG. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der AG bereitzustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im vorgegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen. Erfüllt die AG ihre Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Auftragnehmerin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden.
4.8. Unterbleibt die gänzliche Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die die AG zu verantworten hat, z.B. weil sie die Unterlagen der AN nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, steht der AN eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung zu. Sollte die AN bereits über 50% der vereinbarten Leistung erbracht haben, steht der AN eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 100 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Auftragnehmerin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
4.9. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der AG der AN zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags bei der AN.
4.10. Höhere Gewalt berechtigt die AN, vom Vertrag zurückzutreten oder für die Zeit der Behebung der Störung die Weiterarbeit zu unterbrechen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich dabei entsprechend, ein Rücktrittsrecht für die AG entsteht dadurch nicht. Die AG hat der AN Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. Als höhere Gewalt werden angesehen: Krankheit der AN, technische Probleme, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der AN, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
4.11. Für eigenständige Änderungen durch die AG an Texten, die von der AN oder von für diese tätige Dritte verfasst wurden, ist die Zustimmung der AN notwendig. Der Name der AN darf bei von ihr bearbeiteten Texten nur dann angegeben werden, wenn sie dazu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat.
5. Geheimhaltung
5.1. Die AN verpflichtet sich Stillschweigen zu bewahren über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der AG (ausgenommen notwendige Weitergabe an Subunternehmen oder zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie im Falle von Referenzen – vgl. Punkt 5.3.).
5.2. Die Vertraulichkeit entfällt, soweit eine Offenlegung der Informationen oder Unterlagen an Dritte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen erforderlich oder vorgeschrieben ist. Die Vertraulichkeit entfällt weiters, wenn die AG Informationen aus dem/über das Vertragsverhältnis veröffentlicht, und die AN ein berechtigtes Interesse daran hat, dem Inhalt der Veröffentlichung entgegenzutreten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt und bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. unabhängig von einer Geschäftsbeziehung aufrecht.
5.3. Die AG erteilt ausdrücklich die Zustimmung, dass sie im Rahmen von Werbeformen (etwa Website oder Prospekte der AN) aufscheinen kann. Sollte sie damit nicht einverstanden sein, wird die AN die Referenz wunschgemäß löschen bzw. nicht veröffentlichen.
6. Gewährleistung
6.1. Soweit nicht nachstehend gesonderte Regelungen bestehen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6.2. Das Vorliegen von Mängeln ist von der AG nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind von der AG binnen 10 Tagen nach Übermittlung der erbrachten Leistungen durch die AN spezifiziert und schriftlich zu rügen (insbesondere sind etwaige behauptete Mängel im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes von der AN nachvollzogen werden kann). Unterlässt die AG die Mängelanzeige, so kann sie Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen.
6.3. Die AN ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern die AN Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt, werden diese entsprechend verrechnet.
6.4. Die Leistung gilt nicht als mangelhaft, wenn nur noch vernachlässigbar wenige Fehler enthalten sind. Der AG ist bekannt und sie erkennt es ausdrücklich an, dass bei einer hohen Fehlermenge im Ausgangstext nach Abschluss der Arbeiten durch die AN immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann. Dies stellt keinen Mangel dar. Im Übrigen sind stilistische Änderungen, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, von der Gewährleistung und Haftung ausgenommen. Für die Korrektur von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, Dokumenten oder Dateien besteht keine Gewährleistung. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel im Originalmanuskript, wie z. B. fehlerhafte Zahlenangaben oder falsche Fakten, sowie die rechtliche Zulässigkeit der Texte, übernimmt die AN keine Gewährleistung und keine Haftung. Eine Überprüfung von Fakten oder inhaltlicher Richtigkeit erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich verlangt und schriftlich vereinbart wurde. Für die Rechtmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Datei- oder Textinhalte ist ausschließlich die AG verantwortlich. Es wird vorausgesetzt, dass die AG über die notwendigen Nutzungsrechte an verwendeten Dokumenten, Quellen, Inhalten, Grafiken, Tabellen, Bildern und dergleichen verfügt, die sie bei der AN eingereicht hat.
6.5. Gewährleistungsansprüche berechtigen die AG nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
6.6. Die Übermittlung von Zieltexten erfolgt durch die AN mittels Dateitransfer (wie E-Mail, WeTransfer, FTP, usw.). Aufgrund der technischen Gegebenheit kann jedoch keine Gewährleistung bzw. keine Haftung der AN für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u. ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der AN vorliegt.
7. Schadenersatz
7.1. Zum Schadenersatz ist die AN in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AN ausschließlich für Personenschäden. Alle Schadenersatzansprüche gegen die AN sind, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
7.2. Schadenersatzansprüche der AG sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädigerin, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Auftrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die AG hat jedenfalls den Schadenseintritt, die Höhe des Schadens und ein Verschulden der AN zu beweisen.
7.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die AN nicht. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelfolgeschäden (Bewertung der Arbeit, Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen, etc.) sind daher ausgeschlossen. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der erstellten bzw. bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (Bewertung der Arbeit, Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen, etc.), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
7.4. Die AN haftet für im Rahmen der Leistungserbringung beauftragter Dritter, die keine Dienstnehmer sind, nur bei Auswahlverschulden.
7.5. Die AN haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schadprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die AN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die AN haftet nicht für Schäden, Fehler oder Verzögerungen, die aufgrund der eingesetzten Software entstehen. Stellt die AN bei Beginn der Auftragsausführung fest, dass der Auftrag aufgrund technischer Probleme mit überlassenen Textdateien (z. B. Formatierungsprobleme, Inkompatibilitäten, etc.) nicht ausgeführt werden kann, hat sie die AG darüber unverzüglich zu unterrichten. Die bis dahin erbrachten Leistungen hat die AG zu bezahlen.
7.6. Weiters haftet die AN nicht für rechtswidrige Inhalte der zubearbeitenden Texte (Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen, etc.). Werden der AN erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen hat die AG zu bezahlen.
8. Gerichtsstand und Rechtswahl
8.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der AN vereinbart. Die AN hat jedoch wahlweise das Recht, die AG auch vor den für die AG möglichen und zulässigen Gerichtsständen zu belangen.
8.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem und formellem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
9. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
9.1. Die AG ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der AN aufzurechnen, außer die Forderung der AG wurde von der AN schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9.2. Die AG darf Forderungen gegen die AN nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung an Dritte abtreten.
10. Verarbeitung von Daten
10.1. Die AG erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der vertraglichen Pflichten, ihre personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
10.2. Die AN ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Die AN ist berechtigt Daten zur Abwicklung des Auftrages an Dritte (etwa beauftragte Subunternehmer), mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag entsprechend der DSGVO abgeschlossen wurde, weiterzugeben.
10.3. Soweit es sich um Angaben der AG zur Kommunikation handelt (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse), stimmt die AG zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
10.4. Sofern erhoben, dürfen die Daten für folgenden Anliegen verwendet werden: zur Betreuung der Kundschaft sowie für Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (elektronisch und in Papierform), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zur AG bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis). Die AG ist einverstanden, dass ihr elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an datenschutz@linortner.at widerrufen werden.
10.5. Die AG hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die AN keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
11. Sonstiges
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
11.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Auch per E-Mail abgegebene Erklärungen gelten als schriftlich.
11.3. Die AN behält sich vor, ihre AGB jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.
Fassung vom 8. Mai 2024
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich – Martina Anna Linortner, Birkenweg 6, 5350 Strobl, Österreich – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Widerruf ist zu richten an: Martina Anna Linortner, Birkenweg 6, 5350 Strobl, Österreich. E-Mail: martina-anna@linortner.at
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.
Über das Widerrufsrecht wurde/n ich/wir belehrt; den Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts habe/n ich/wir erhalten. Eine Abschrift dieser obigen Widerrufsbelehrung nebst einem Muster zum Widerruf des Vertrages habe/n ich/wir erhalten.
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Ort, Datum Unterschrift
Ich verlange, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. Ich wurde belehrt, dass ich im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen habe, der dem Anteil des bis zum Widerruf erbrachten Anteils an der Leistung entspricht.
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Ort, Datum Unterschrift
Ich bin damit einverstanden, dass mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. Darauf, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die vertragliche Leistung vollständig von Ihnen erbracht wurde, wurde ich hingewiesen.
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Ort, Datum Unterschrift
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Martina Anna Linortner
Birkenweg 6
5350 Strobl
Österreich
Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher/s
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Anschrift des/der Verbraucher/s
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Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.